Klassifikation

Die Schwierigkeit einer Einteilung der angeborenen Fehlbildungen haben zahlreiche Versuche der Klassifizierung hervorgerufen. Im Großen und Ganzen kann man jedoch grundsätzlich unterscheiden zwischen:

  • dem Fehlen von Teilen
  • dem Fehlen der Differenzierung und Separation von Teilen (z.B. bei zusammengewachsenen Fingern)
  • Doppelbildungen
  • Überentwicklung oder Unterentwicklung
  • Schnürringkomplex
  • generalisierte Deformitäten des Skeletts

Bei der Erstuntersuchung dieser Kinder muss man sich fragen, ob die Funktionseinschränkungen so ausgeprägt sind, dass unbedingt etwas getan werden soll. Wenn das Ziel der Greiffunktion, nämlich Grob- und Feingriff, erreicht ist, benötigt das Kind keine Behandlung. Allerdings soll bis zum Abschluss des Wachstums eine einmalig jährliche Untersuchung bei Spezialisten durchgeführt werden. Dies deshalb, weil im Laufe der Jahre auch noch funktionelle Veränderungen auftreten können. Wenn keine Behandlung möglich ist, sollte das Kind das Maximum an Unterstützung von Seiten der Eltern bekommen. Bei den anderen Kindern mit Fehlbildungen sind konservative und chirurgische Behandlungen notwendig.